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Ambulante Pflege

Stellenangebote

Stellenangebot Ambulante Pflege

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren ambulanten Dienst in Rohr

Pflegefachkräfte / Pflegefachhelfer/innen

(Geringfügig Beschäftigt bis 520,- Euro oder bis 35 Wochenstunden)

Wir bieten:

  • Arbeitszeit variabel, abgestimmt auf die persönliche Situation
    • FB- und Weiterbildungsmöglichkeiten
      • Bezahlung nach Tarif AVR- Bayern
      • Betriebl. Gesundheitsmanagement

Wir erwarten:

  • abgeschlossene Ausbildung, mindestens 1- jährige Pflegehelferausbildung
    • Fachkompetenz und Teamfähigkeit
  • Engagement und Empathie bei der Versorgung unserer Patienten
    • Bereitschaft, den diakonischen Auftrag mitzutragen.

Bewerbungen an: Diakoniestation Rohr
z. Hd. Jessica Schaefer Hauptstrasse 20, 91189 Rohr
oder per Email an Frau Schaefer

Ambulante Pflege

Was ist die ambulante Pflege?

Der wohl wichtigste Unterschied im Vergleich zur stationären Pflege ist, dass alle pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Leistungen im häuslichen Umfeld erfolgen, daher wird die ambulante Pflege auch als „häusliche Pflege“ bezeichnet. Dafür setzen sich neben pflegenden Angehörigen vor allem professionelle Pflegekräfte ein. Die rechtliche Grundlage liefert das SGB XI, das Leistungen der ambulanten Pflege und die zugehörige Kostenübernahme definiert.

Wir stehen Ihnen  7 Tage in der Woche von morgens 6.00 - 21.00 Uhr zur Verfügung,bei Bedarf sind wir über eine Rufumleitung unter der Telefonnummer  +49 9876/474  Tag und Nacht erreichbar!

Grundpflege

  • Ganz- und Teilwaschungen
  • Baden und Duschen
  • An- und Auskleiden
  • Lagern und Mobilisation
  • Sondenernährung

Ambulante Behandlungs- und Altenpflege

  • Injektion
  • Verbandswechsel
  • Stomaversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Abgabe von Medikamenten
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckertest

Beratung

  • Information, Beratung zur Pflegeversicherung
  • Hilfe bei Antragstellung
  • Vermittlung von
    • Tages- und Kurzzeitpflege
    • Essen auf Rädern
    • Hausnotruf
  • Herstellung von Kontakten
    • zur Angehörigenberatung
    • zu Hospizvereinen
    • zu der zuständigen Pfarrei
    • zu ehrenamtlichen Helfern

Sonstige Leistungen

  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
    Wenn Sie von der Pflegeversicherung Geldleistung erhalten, sind Sie verpflichtet, viertel- oder halbjährlich eine Pflegeberatung vor Ort durch eine Pflegefachkraft einer ambulanten Pflegeeinrichtung durchführen zu lassen.  Wir zeigen Wege für Pflegende auf, sich selbst zu entlasten und helfen, die Qualität der Pflege zu sichern
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
    ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen zusteht, wenn die für die Pflege verantwortliche Person verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag  pro Jahr.
    Die Verhinderungspflege kann durch verschiedene Pflegepersonen übernommen werden, zum Beispiel durch:
    • Pflegedienste
    • Freunde; Nachbarn; Familienangehörige
    Die Pflegeperson muss nicht verwandt oder verschwägert mit dem Pflegebedürftigen sein. Die Pflegeperson muss jedoch in der Lage sein, die Pflege des Pflegebedürftigen zu übernehmen.
    Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse einen Antrag stellen. Dem Antrag muss eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Pflegebedürftigkeit beigefügt werden. Die Pflegekasse wird dann die Kosten der Verhinderungspflege übernehmen.
    Die Verhinderungspflege kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, zum Beispiel:
    • Erholungsurlaub der Pflegeperson
    • Kur oder Reha-Maßnahme der Pflegeperson
    • Krankheit der Pflegeperson
    • Fortbildung der Pflegeperson
    • andere wichtige Ereignisse, die die Pflegeperson daran hindern, die Pflege zu übernehmen
    Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine gewisse Flexibilität und Sicherheit bietet.
  • Entlastungsleistungen (nach §45b SGB XI)
    Gerade die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen kann oft eine große Herausforderung sein. Mit den zusätzlichen Entlastungsleistungen können pflegende Angehörige in ihrem Alltag tatkräftig unterstützt und entlastet werden. Die Leistungen können über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegeversicherung finanziert werden. Voraussetzung ist, dass der Betrag zweckgebunden eingesetzt wird. Dazu zählt z.B. die Entlastung pflegender Angehöriger oder die Ergänzung der ambulanten Pflege. Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Leistungen.

    "5-Stunden-Projekt"

    Der Diakonieverein Rohr u. Umgebung unterstützt folgende besonderen Leistungen, dadurch können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu  5 Stunden im Quartal für die Patienten einbringen

    • wir begleiten Pflegebedürftige beim Kirchgang
    • wir machen Besuche im Altenheim und Krankenhaus bei versorgten Patienten
    • wir führen Gespräche in besonderen Krisensituationen
    • wir nehmen uns Zeit für ein Gebet
    • auf Wunsch Besorgung von Inkontinenz - Artikeln

     

    Begleitung und soziale Betreuung bei Demenz

    Schicksal und Belastung für die ganze Familie

    Bei unserer täglichen Arbeit erleben wir es - Demenz ist eine Erkrankung, die die ganze Familie beständig fordert, oft rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Für den Betroffenen selbst bringt es Unsicherheiten und Ängste, welche mit Verhaltensveränderungen einhergehen.

    Damit die Betreuung zu Hause gelingen kann und um Sie bei der Pflege eines demenzerkrankten Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten, bieten wir die

    Stundenweise Betreuung in häuslicher Umgebung an

    • fachlich kompetent
    • einfühlsam und menschlich
    • individuell

    Einfühlsame und menschliche Betreuung und Hilfen im Alltag

    • Hilfe im Haushalt
    • stundenweise soziale Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
    • Gedächtnistraining, Biografiearbeit, Gespräche
    • begleitete Spaziergänge
    • Beschäftigung, z. B. Vorlesen, Spiele

    Unterstützungsangebot zu Hause für Demenzkranke und ihre Familien im täglichen Leben

    • Betreuung bei Familienfesten
    • Begleitung zu besonderen Gottesdiensten, wie z. B. Konfirmationsjubiläum
    • Begleitung zum Arzt ...
    • Gespräche
    • Basale Stimulation oder
    • einfach da sein

    Hauswirtschaft

    Die Hauswirtschaft spielt in der ambulanten Pflege der Diakonie eine wichtige Rolle, da sie dazu beiträgt, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu verbessern. Die Diakoniestation Rohr bietet für Menschen, die über einen Pflegegrad verfügen, verschiedene Dienstleistungen an:

    • Reinigung: Die Hauswirtschaftskräfte übernehmen die Reinigung von Wohnräumen, Sanitäranlagen, Küchen und Haushaltsgeräten.
    • Wäsche- und Textilpflege: Hierzu gehört das Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung, Bettwäsche, Handtüchern und anderen Textilien.
    • Einkaufen und Kochen: Die Hauswirtschaftskräfte erledigen den Einkauf von Lebensmitteln und bereiten Mahlzeiten zu, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind.
    • Organisation und Planung: Hierzu gehören die Planung von Mahlzeiten und Einkäufen, die Organisation von Terminen und die Dokumentation von Leistungen.
    • Begleitung bei Arztbesuchen
    • Alltagsbegleitung, wie beispielsweise gemeinsame Spaziergänge, vorlesen, Begleitung bei Freizeitaktivitäten
    • … und vieles mehr

    Insgesamt tragen die Hauswirtschaftskräfte in der ambulanten Pflege dazu bei, dass die Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können und eine hohe Lebensqualität erhalten. Durch die Übernahme von alltäglichen Aufgaben und die Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen können sie einen wichtigen Beitrag zur Pflege und Betreuung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen leisten.

    Die Kosten für diese Dienstleistung können für Privatzahler auch steuerlich geltend gemacht werden.