Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II ) bringt ab 2016 einige Veränderungen
- Diakonie
- Der Beratungsanspruch für Pflegebedürftige und Angehörige wird eingeführt.
- Ein leichteter Zugang zur Reha auch für Pflegebedürftige wird verbessert.
- Es kommen neue Begutachtungskriterien (NBA).
- Der neu formulierte Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
- Die drei Pflegestufen werden in 5 neue Pflegegrade übergeführt. Dies wird für Patienten, die schon eine Pflegestufe haben zum 1.1.2017 automatisch passieren.Wichtig ist, dass es eine Besitzstandswahrung gibt, d. h. bei der Umstellung darf niemand schlechter gestellt werden. Außerdem wird das Krankheitsbild demenziell Erkrankter mehr Berücksichtigung finden. Insgesamt wird mehr Geld zur Verfügung stehen.
- Auch die Sätze für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden zum 1.1.2017 angehoben.
Wichtig:Grundpflege und Hauswirtschaftshilfe nach §37 SGB V für Menschen ohne Pflegestufe ist seit 01.01.2016 eingeführt (KHSG).
Das heißt, wer wegen schwerer Krankheit (z. B. nach Krankenhaus oder ambulanter OP) Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, hat Anspruch auf Leistung über die Krankenkasse von zunächst 4 Wochen.
Selbstverständlich können auch Senioren ohne Pflegestufe Unterstützung von der Diakoniestation bekommen. Gerne genutzt wird die Hauswirtschaftliche Hilfe oder ein wöchentliches Dusch-Bad. Dies kann auch als Geschenk in Form eines „Gutscheins“ von Angehörigen vereinbart werden.

